Der Preis für unsere Rechtsdienstleistungen wird mit dem Klienten individuell vereinbart, wobei die Art, Komplexität und der Umfang der Rechtsdienstleistung berücksichtigt werden, und nicht zuletzt auch die Anforderungen des Klienten.
Unsere Preise repräsentieren zugleich die Qualität und das fachliche Umfeld unserer Anwaltskanzlei, in der unser primäres Ziel immer darin besteht, dem Klienten zu helfen, seinen Anspruch durch das Recht zu erreichen.
Die Vergütung für die erbrachten Rechtsdienstleistungen kann mit dem Klienten insbesondere als folgende Vergütung vereinbart werden:
- anteilige Vergütung (sog. Success Fee) in Abhängigkeit vom Erfolg des Klienten in der Sache,
- festgesetzt gemäß Verordnung Nr. 177/1996 Slg., Anwaltstarif, in der Fassung späterer Vorschriften,
- Stundensatz,
- Pauschalpreis für die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung,
- regelmäßige (pauschale) Vergütung - dies gilt insbesondere bei langfristiger und regelmäßiger Zusammenarbeit (Rechtsdienstleistungen werden dann zu preisgünstigeren und zeitlich vorteilhafteren Bedingungen für den Klienten erbracht),
- eine Kombination aus einigen oder allen der oben genannten Methoden.
Unsere Anwaltskanzlei berechnet in der Regel (am häufigsten) einen Stundensatz, der für jede angefangene Arbeitsstunde für den Klienten beträgt:
- 2.300,- CZK ohne MwSt., und zwar für alle Klienten unabhängig davon, ob der Klient als Verbraucher oder Unternehmer auftritt. Dies schließt jedoch eine individuelle Anpassung des Stundensatzes in Abhängigkeit von den Umständen des Falles nach Vereinbarung mit dem Klienten nicht aus.
Die Vergütung für die Verwahrung finanzieller Mittel ist von unserer Anwaltskanzlei wie folgt festgelegt:
- 4.000,- CZK ohne MwSt. für die Verwahrung eines Betrages bis 1.000.000,- CZK inklusive
- 6.000,- CZK ohne MwSt. + 0,1 % des 1.000.000,- CZK übersteigenden Betrages für die Verwahrung eines Betrages über 1.000.000,- CZK bis 10.000.000,- CZK
- 20.000,- CZK ohne MwSt. + 0,01 % des 10.000.000,- CZK übersteigenden Betrages für die Verwahrung eines Betrages über 10.000.000,- CZK.
Alle weiteren Einzelheiten bezüglich des Preises der Rechtsdienstleistungen, der Zahlungsbedingungen und anderer Angelegenheiten werden dem Klienten zu Beginn der Zusammenarbeit mitgeteilt und in den Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen aufgenommen, der mit dem Klienten stets abgeschlossen wird.